Wer sich mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland befasst, sollte weder IT-Experte noch Mediziner oder Ökonom sein, sondern eher Historiker, etwa Zeit- oder Rechtsgeschichtler. Die Gematik erfordert mittlerweile jedenfalls geschichtswissenschaftliche Kenntnisse über Quellenrecherche. Bereits 2003 sah der Entwurf des GKV-Modernisierungsgeset­zes vor, ins SGB V den Paragrafen 291a mit der Überschrift „Elektronische Gesundheitskarte“ einzuführen. Dort heißt es: „Die… Lesen Sie hier mehr